- Tertiärgenossenschaften
- Die Spitzeninstitute des genossenschaftlichen Verbundes, die im Rahmen des zwei- bzw. dreistufigen Aufbaus der Genossenschaftsorganisation auf Bundesebene tätig sind. T. haben im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Konzernzentralen gegenüber den ⇡ Sekundär- bzw. Primärgenossenschaften keine Weisungsbefugnis. Eine Meinungs-, Entscheidungs- und Kontrollfindung findet grundsätzlich von unten nach oben statt. Es hat sich im Bankenbereich ergeben, dass die Tertiärgenossenschaft der ⇡ DZ Bank AG in verstärktem Umfange Aufgaben der Sekundärebene übernommen hat, so dass sich eine Zweistufigkeit im Deutschen Genossenschaftswesen herausgebildet hat. Bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften haben die Sekundärgenossenschaften (⇡ Hauptgenossenschaften) eine starke Position am Markt, so dass sie bis zu einem gewissen Umfange Funktionen der Primärgenossenschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern sowie im Nichtmitgliedergeschäft mit Landwirten und einer allgemeinen Kundschaft erfüllen.
Lexikon der Economics. 2013.